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Die Feststellung der Tatsachen ist ein komplexes und vielschichtiges Thema und erforderte jahrelanges Sammeln und Hinterfragen. Die Beweggründe, die Unwahrheit zu unterstützen erforderte eine Vielzahl von vorgetäuschten Einzelheiten, die von den in der Sache involvierten Personen noch aufrecht erhalten werden soll. Der Mangel zur Einsicht, ist Beweis, dass die ursprünglich dokumentierte Geschichte sicherlich Angst vor Konsequenzen erzeugt. Das scheint systembedingt notwendig. Entlastung 


 

 

Rechte und Pflichten


Die Gebäude Vermessung im Kreis Südliche Weinstraße ist Pflicht. 

Der Kreisverwaltung SUEW ist es wichtig, dass alle Gebäude und Immobilien ordnungsgemäß vermessen und
registriert werden, um eine  genaue und aktuelle Übersicht der Immobilien in ihrem Bereich zu haben. 

Die Gebäudevermessung dient auch dazu, die Steuer- und Abgabenbehörden zu unterstützen, indem sie eine genaue Grundlage für die Besteuerung und Abgabenfestsetzung bereitstellt. Zudem kann die Gebäudevermessung auch bei der Planung und Durchführung von Infrastrukturprojekten und -maßnahmen von großem Vorteil sein. Des Weiteren sind die Angaben der Gebäudevermessung für die Verwaltung zwingende Grundlage zur Umlegung der Verbrauchskosten".

Nur eine nachvollziehbare Angabe der Wohnfläche ist bei Kauf, Verkauf, Vermietung, Vererbung vergleichbar und liefert den Maßstab mit dem der Marktwert einer Immobilie eingeschätzt werden kann. 

Es kommen drei Methoden infrage, die klar dokumentiert werden müssen, um Klagen von Käufern oder Mietern zu vermeiden. 

Weicht zum Beispiel die tatsächliche Wohnfläche um mehr als zehn Prozent von der in Heizkostenabrechnung angegebenen Fläche ab, können keine wahrheitsgemäßen Angaben zur Energieeffizienzverbesserung gemacht werden. Entlastung 

Nicht geleistete Zahlungen verbuchen
Nein, nicht geleistete Zahlungen in der Wohngeldabrechnung dürfen nicht vorgetäuscht werden.

Die Wohngeldabrechnung ist eine verbindliche Buchung und Abrechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) über die Hausgeldzahlungen ihrer Mitglieder. Sie muss objektiv und nachvollziehbar sein, um die Rechnungsfähigkeit und die Kostendeckung der Gemeinschaft zu gewährleisten.


Die WEG-Abrechnung basiert auf den tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft, wie z.B. auf den tatsächlichen Hausgeldzahlungen der Eigentümer. Falsche oder nicht geleistete Zahlungen können nicht als Einnahmen in die Abrechnung aufgenommen werden, da dies die Rechnungsfähigkeit und die Transparenz der Abrechnung beeinträchtigen würde.
BGH-Rechtsprechung
Die Bundesgerichtshof (BGH) hat in verschiedenen Entscheidungen klargestellt, dass die WEG-Abrechnung objektiv und nachvollziehbar sein muss. Eine Falschbuchung oder -abrechnung von nicht geleisteten Zahlungen ist unzulässig.

 

 

 

 von Verwalter jährlich wiederkehrend abgelehnt. 

schriftliche  Begründung und Hinweise an Mitglieder der Gemeinschaft: die Antragstellerin hätte ihn beschuldigt Gelder der WEG entnommen zu haben.


nicht Ausgebildete Laien stellen am 25.07.2024 Antrag auf einstweilige Verfügung zur Einsichtnahme in Unterlagen Wirtschaftsjahr 2023, 

kurzfristig innerhalb weniger Tage lehnt Amtsgericht den Antrag ab:

Begründung: Die Antragstellerin beabsichtige ein Hauptsacheverfahren vermeiden zu wollen. 

Aktuell  30.10.2024 Abrechnung für Wirtschaftsjahr 2023 erhalten. 

Vermögensbericht fehlt.

Sachverständiger stellt absolut gleiche Fehler als in Vorjahren fest. 

Die Meldung ist an Verwaltung und die Beiräte zur Abhilfe  gegeben. 

Wer die Bemühungen zur Bestellung einer ordentlichen Verwaltung versteht wird am 19.11.2024 bei der ETV erörtert, protokolliert und beschlossen.  

Aktuell: Verwalter verweigert die Einsichtnahme und Umlegung der Kosten,  die Gemeinschaft mit Rechtskosten ohne Erklärung, warum er in der Gesamt- und Einzelabrechnung jährlich wiederkehrend nicht geleistete Zahlungen im jeweiligen Wirtschaftsjahr vortäuscht und umlegt. 

Beschluss Landgerichts nach Beschwerde:

 "dem Hauptsacheverfahren sollte nicht vorgebeugt werden" ist in Ordnung. "

Die Kosten trägt die Antragstellerin

Einladung Prozessbeobachter zur Güteverhandlung am 16.01.2025 um 10:30 Uhr beim Amtsgericht Landau i.d.Pfalz wegen Herausgabe der Korrektur Hausgeldabrechnung 2018.

Ohne Übergabe, Beweise und Dokumenten des fehlendem Guthabens in Abrechnung 2018 ist ein  Anfangsstand aller Folgeabrechnung unmöglich.



 


Ein Vermögensbericht muss jedem Mitglied der Gemeinschaft Sicherheit zu seinem anteiligen Vermögen am Gemeinschaftsvermögen geben.  

Das Recht auf Einsichtnahme in die Unterlagen einer Gemeinschaft ist ein wichtiger Bestandteil des Rechtsschutzes und dient der Transparenz und dem Schutz der Rechte aller Beteiligten. Die Mehrheit unserer Gemeinschaft unterstützt, dass Überweisungen im zweiten und dritten Quartal des Jahres 2023 über mehr als 9 tsd. Euro weder im Wirtschaftsplan vom 27.11.2023 noch im Protokoll der ETV am 19.12.2023 erwähnt werden. Der Antrag zur Einsichtnahme in Unterlagen zur Überprüfung der Einnahmen und Ausgaben des Wirtschaftsjahres 2023 soll Grundrecht eines Eigentümers sein. 


Ein Energieausweis ist nach den deutschen Gesetzen und Vorschriften zehn Jahre lang gültig, ab dem Tag seiner Ausstellung. 

Dies gilt sowohl für den Verbrauchs- als auch den Bedarfsausweis. Die Gültigkeit kann sich jedoch verkürzen, wenn umfangreiche Umbauten oder Modernisierungsmaßnahmen an dem Gebäude durchgeführt werden. In diesem Fall muss der durchschnittliche Energiebedarf erneut berechnet werden.
Es ist auch zu beachten, dass Energieausweise nach Ablauf von zehn Jahren ihre Gültigkeit verlieren. In diesem Fall müssen sie durch neue Ausweise ersetzt werden, wie zum Beispiel einen neuen Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis. Strafe droht 

Aufbewahrungspflicht von WEG-Dokumenten
Die Aufbewahrung von Unterlagen einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist eine wichtige Pflicht, um die Rechte und Interessen der Eigentümer zu schützen. Folgende Unterlagen müssen aufbewahrt werden:

  • Steuerrelevante Unterlagen: Rechnungen, Kontoauszüge, Rücklagen usw. müssen 10 Jahre lang aufbewahrt werden, da sie steuerrechtlich relevant sind.
  • Protokolle der Eigentümerversammlung: Alte Protokolle helfen bei der Nachvollziehbarkeit von Beschlüssen, die die Gemeinschaft gefasst hat, und ob diese noch Bestand haben.
  • Verträge und Rechnungen: Alle Verträge und Rechnungen, die die WEG betreffen, sollten aufbewahrt werden, um Beweise für die Rechtsbeziehungen und Geschäfte der Gemeinschaft zu haben.
  • Bauunterlagen: Unterlagen im Zusammenhang mit der Mängelgewährleistung, wie Baumängellisten, sollten aufbewahrt werden.

Die Aufbewahrungspflicht gilt auch nach Ablauf der gesetzlichen Frist von 10 Jahren für steuerrelevante Unterlagen. Es ist ratsam, alle Unterlagen sorgfältig aufzubewahren, um die Rechte und Interessen der Eigentümer zu schützen. Bei Bestellung ab 1.1.2025 einer neuen Verwaltung wird die Abrechnung für Betriebsjahr 2024 bereits von diesem erstellt. >>>>>>>

Vortäuschung von Tatsachen Meldung
Die Vortäuschung von Tatsachen ist ein strafrechtliches Delikt, das nach § 263 StGB als Betrug definiert ist. Um die Vortäuschung von Tatsachen dem Gericht zu melden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Täuschung: Der Täter muss bewusst oder fahrlässig Tatsachen vorgeschoben haben, die nicht wahr sind oder unvollständig sind.
  2. Irrtum: Die Täuschung muss dazu führen, dass der Empfänger (z.B. ein Vertragspartner oder ein Geschäftspartner) einen Irrtum über die tatsächliche Situation hat.
  3. Vermögensschaden: Die Täuschung muss zu einem Vermögensschaden führen, d.h. der Empfänger muss ein Vermögensinteresse betroffen sein.

Anzeige an das Gericht
Um die Vortäuschung von Tatsachen dem Gericht zu melden, muss eine Anzeige erstattet werden. Die Anzeige sollte folgende Informationen enthalten:

  • Eine kurze Beschreibung der Tat und der Umstände, unter denen sie begangen wurde
  • Die betroffenen Personen und Unternehmen
  • Die betroffenen Vermögenswerte und die Art des Vermögensschadens
  • Beweise für die Täuschung und den Irrtum (z.B. Dokumente, Zeugenaussagen, etc.)

Rechtliche Vertretung
Es ist ratsam, sich einen spezialisierten Rechtsanwalt zu suchen, um die Anzeige zu erstatten und die weitere Verfolgung des Delikts zu überwachen. Der Anwalt kann sicherstellen, dass die Voraussetzungen für den Betrug nachgewiesen werden und dass die Interessen des Anzeigenden vertreten werden.
Folgen
Wenn die Vortäuschung von Tatsachen nachgewiesen wird, kann dies zu strafrechtlichen Konsequenzen führen, wie z.B. Geldstrafe oder Freiheitsstrafe. Darüber hinaus kann der Täter auch zivilrechtlich haftbar gemacht werden, wenn der Vermögensschaden ersetzt werden muss.