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Die Feststellung der Tatsachen ist ein komplexes und vielschichtiges Thema und erforderte jahrelanges Sammeln und Hinterfragen. Die Beweggründe, die Unwahrheit zu unterstützen erforderte eine Vielzahl von vorgetäuschten Einzelheiten, die von den in der Sache involvierten Personen noch aufrecht erhalten werden soll. Der Mangel zur Einsicht, ist Beweis, dass die ursprünglich dokumentierte Geschichte sicherlich Angst vor Konsequenzen erzeugt. Das scheint systembedingt notwendig. Entlastung
Die Gebäude Vermessung im Kreis Südliche Weinstraße ist Pflicht.
Der Kreisverwaltung SUEW ist es wichtig, dass alle Gebäude und Immobilien ordnungsgemäß vermessen und
registriert werden, um eine genaue und aktuelle Übersicht der Immobilien in ihrem Bereich zu haben.
Die Gebäudevermessung dient auch dazu, die Steuer- und Abgabenbehörden zu unterstützen, indem sie eine genaue Grundlage für die Besteuerung und Abgabenfestsetzung bereitstellt. Zudem kann die Gebäudevermessung auch bei der Planung und Durchführung von Infrastrukturprojekten und -maßnahmen von großem Vorteil sein. Des Weiteren sind die Angaben der Gebäudevermessung für die Verwaltung zwingende Grundlage zur Umlegung der Verbrauchskosten".
Nur eine nachvollziehbare Angabe der Wohnfläche ist bei Kauf, Verkauf, Vermietung, Vererbung vergleichbar und liefert den Maßstab mit dem der Marktwert einer Immobilie eingeschätzt werden kann.
Es kommen drei Methoden infrage, die klar dokumentiert werden müssen, um Klagen von Käufern oder Mietern zu vermeiden.
Weicht zum Beispiel die tatsächliche Wohnfläche um mehr als zehn Prozent von der in Heizkostenabrechnung angegebenen Fläche ab, können keine wahrheitsgemäßen Angaben zur Energieeffizienzverbesserung gemacht werden. Entlastung
Nicht geleistete Zahlungen verbuchen
Nein, nicht geleistete Zahlungen in der Wohngeldabrechnung dürfen nicht vorgetäuscht werden.
Die Wohngeldabrechnung ist eine verbindliche Buchung und Abrechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) über die Hausgeldzahlungen ihrer Mitglieder. Sie muss objektiv und nachvollziehbar sein, um die Rechnungsfähigkeit und die Kostendeckung der Gemeinschaft zu gewährleisten.
Die WEG-Abrechnung basiert auf den tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft, wie z.B. auf den tatsächlichen Hausgeldzahlungen der Eigentümer. Falsche oder nicht geleistete Zahlungen können nicht als Einnahmen in die Abrechnung aufgenommen werden, da dies die Rechnungsfähigkeit und die Transparenz der Abrechnung beeinträchtigen würde.
BGH-Rechtsprechung
Die Bundesgerichtshof (BGH) hat in verschiedenen Entscheidungen klargestellt, dass die WEG-Abrechnung objektiv und nachvollziehbar sein muss. Eine Falschbuchung oder -abrechnung von nicht geleisteten Zahlungen ist unzulässig.
von Verwalter jährlich wiederkehrend abgelehnt. schriftliche Begründung und Hinweise an Mitglieder der Gemeinschaft: die Antragstellerin hätte ihn beschuldigt Gelder der WEG entnommen zu haben. | nicht Ausgebildete Laien stellen am 25.07.2024 Antrag auf einstweilige Verfügung zur Einsichtnahme in Unterlagen Wirtschaftsjahr 2023, kurzfristig innerhalb weniger Tage lehnt Amtsgericht den Antrag ab: Begründung: Die Antragstellerin beabsichtige ein Hauptsacheverfahren vermeiden zu wollen. | Aktuell 30.10.2024 Abrechnung für Wirtschaftsjahr 2023 erhalten. Vermögensbericht fehlt. Sachverständiger stellt absolut gleiche Fehler als in Vorjahren fest. Die Meldung ist an Verwaltung und die Beiräte zur Abhilfe gegeben. |
Aktuell: Verwalter verweigert die Einsichtnahme und Umlegung der Kosten, die Gemeinschaft mit Rechtskosten ohne Erklärung, warum er in der Gesamt- und Einzelabrechnung jährlich wiederkehrend nicht geleistete Zahlungen im jeweiligen Wirtschaftsjahr vortäuscht und umlegt. | Beschluss Landgerichts nach Beschwerde: "dem Hauptsacheverfahren sollte nicht vorgebeugt werden" ist in Ordnung. " Die Kosten trägt die Antragstellerin | Einladung Prozessbeobachter zur Güteverhandlung am 16.01.2025 um 10:30 Uhr beim Amtsgericht Landau i.d.Pfalz wegen Herausgabe der Korrektur Hausgeldabrechnung 2018. |
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Das Recht auf Einsichtnahme in die Unterlagen einer Gemeinschaft ist ein wichtiger Bestandteil des Rechtsschutzes und dient der Transparenz und dem Schutz der Rechte aller Beteiligten. Die Mehrheit unserer Gemeinschaft unterstützt, dass Überweisungen im zweiten und dritten Quartal des Jahres 2023 über mehr als 9 tsd. Euro weder im Wirtschaftsplan vom 27.11.2023 noch im Protokoll der ETV am 19.12.2023 erwähnt werden. Der Antrag zur Einsichtnahme in Unterlagen zur Überprüfung der Einnahmen und Ausgaben des Wirtschaftsjahres 2023 soll Grundrecht eines Eigentümers sein. |
Ein Energieausweis ist nach den deutschen Gesetzen und Vorschriften zehn Jahre lang gültig, ab dem Tag seiner Ausstellung.
Dies gilt sowohl für den Verbrauchs- als auch den Bedarfsausweis. Die Gültigkeit kann sich jedoch verkürzen, wenn umfangreiche Umbauten oder Modernisierungsmaßnahmen an dem Gebäude durchgeführt werden. In diesem Fall muss der durchschnittliche Energiebedarf erneut berechnet werden.
Es ist auch zu beachten, dass Energieausweise nach Ablauf von zehn Jahren ihre Gültigkeit verlieren. In diesem Fall müssen sie durch neue Ausweise ersetzt werden, wie zum Beispiel einen neuen Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis. Strafe droht
Aufbewahrungspflicht von WEG-Dokumenten
Die Aufbewahrungspflicht gilt auch nach Ablauf der gesetzlichen Frist von 10 Jahren für steuerrelevante Unterlagen. Es ist ratsam, alle Unterlagen sorgfältig aufzubewahren, um die Rechte und Interessen der Eigentümer zu schützen. Bei Bestellung ab 1.1.2025 einer neuen Verwaltung wird die Abrechnung für Betriebsjahr 2024 bereits von diesem erstellt. >>>>>>> |
Vortäuschung von Tatsachen Meldung
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