Wert kaufen, verkaufen, vermieten, vererben bis zum Ziel. Verstehen
Wer haftet für die Ausstellung von Abgeschlossenheits-Bescheinigung, wenn bereits bei Bau des Objektes Wohnraumerweiterungen bestellt und bezahlt wurden?
Nach §3 Abs.3 Satz1 WEG soll Sondereigentum nur eingeräumt werden, wenn die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Auf diese Voraussetzungen hat sich die Abgeschlossenheitsbescheinigung zu beziehen. Nach §7 Abs 4 Nr 2 WEG st einer Eintragungsbewilligung als Anlage unter anderem eine Bescheinigung der Baubehörde beizufügen, dass die Voraussetzungen des §3 Abs.3 WEG vorliegen. Ohne hinreichende Abgeschlossenheitsbescheinigung darf keine Grundbucheintragung erfolgen, da diese gemäß §7 Abs 4 Nr.2 WEG formelle Eintragungsvoraussetzung ist (OLG Frankfurt a. M., Beschluss v. 23.10.2017, 20 W 302/16)
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