Vorteilnahme und Geldwäsche führten zu den irreführenden Angaben im Grundbuch Mittwirkungspflicht wird ab 1.1.2025 endlich gesetzlich geregelt. Gerne stelle ich auf schriftliche Anfrage je DIN A4 Seite a 50 Cent zur Verfügung: Teilungserklärung vom 28.9.2005 - Nachtrag Teilungserklärung vom 9.3.2006, mit der die Teilnehmer die Eigentumsrechte erkennen können. Vermessungsauftrag Grundstücke 6169 und 6170 Gemeinde Essingen - Abgeschlossenheitserklärung Bauamt, Auftrag und Vollmacht an Verwalter die geänderte Bebauung und notwendigen Maßnahmen zu dokumentieren und ändern zu lassen. Erklärungen der Gemeinde - Notare - des Grundbuchamtes - des Katasteramtes - des Bauamtes - Prüfberichte der Hausgeld- und Verbrauchsabrechnungen von kfm. Sachverständigen für Zeitraum 2007 - 2023 - Kommunikation von Fachanwälten, die offensichtlich klare gesetzliche die WEG Vorschriften nutzen und zu Gerichtsakten geben, um den Vermögensschaden ihrer Auftraggeber zu erhöhen. |
Meine Frage an KI: gibt es auch vor Bebauung Planspiele?
Ja, es gibt Planspiele vor der Baugenehmigung, die als vorbereitende Maßnahmen dienen, um die Zulässigkeit eines Bauvorhabens zu prüfen. Eine solche Möglichkeit ist die sogenannte Bauvoranfrage, die vor dem Abschluss eines Grundstückskaufs oder vor der Einreichung eines Baugenehmigungsantrags durchgeführt werden kann.
Diese förmliche Bauvoranfrage ermöglicht es, zu prüfen, ob ein geplanter Entwurf genehmigungsfähig ist, wobei die zuständige Behörde eine Stellungnahme abgibt.
Allerdings ist diese Stellungnahme nicht verbindlich und berechtigt nicht zum Baubeginn.
Zudem kann bei fehlendem Bebauungsplan nach § 34 BauGB geprüft werden, ob das Bauvorhaben in die bestehende Nachbarschaft einfügt, was ebenfalls als eine Form der vorherigen Abstimmung angesehen werden kann.
In solchen Fällen ist es ratsam, das Vorhaben mit der Gemeinde abzustimmen, um spätere Konflikte zu vermeiden.
Auch die Einhaltung der Festsetzungen eines Bebauungsplans, der als verbindliches Planungsinstrument gilt, ist entscheidend für die Genehmigungsfähigkeit.
Die Baubehörde kann nur dann abweichend entscheiden, wenn dies durch eine Befreiung oder eine Abweichungserlaubnis geregelt ist.
Zusätzlich fördert die aktuelle Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) die Beschleunigung des Planungsprozesses, indem sie beispielsweise die Erstellung von Bebauungsplänen innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Beteiligungsverfahrens vorschreibt.
Dies trägt dazu bei, dass die Planungsspielräume bereits frühzeitig abgesteckt werden können.