Von der Gemeinschaft wurde 2006 der Vorschlag des Objektvermittlers einen Verwalter und Rechtsanwalt zu beauftragen, angenommen. Diesem wurde Auftrag gegeben, mit den unterschiedlich stark voneinander abweichenden beheizten Wohn- Nutzungsflächen und Zählern in jedem Objekt den Verbrauch umzulegen.
Außerdem hat der Verwalter und Rechtsanwalt den Auftrag, die irreführenden Angaben im Grundbuch / Teilungserklärung zu erklären und notwendige Maßnahmen zur Änderung beweisbarer und klarer Eintragungen für Dokumente und Meldungen zu schaffen. Einige errichtete Objekte weichen sehr stark von der Baugenehmigung ab. Hinzu kommt, dass einige Eigentümer unbezahlte Sondernutzungsflächen anderer nutzen.
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