Von der Gemeinschaft wurde 2006 der Vorschlag des Objektvermittlers einen  Verwalter und Rechtsanwalt zu beauftragen, angenommen. Diesem wurde  Auftrag gegeben, mit den unterschiedlich stark voneinander abweichenden beheizten Wohn- Nutzungsflächen und Zählern in jedem Objekt den Verbrauch umzulegen. 

Außerdem hat der Verwalter und Rechtsanwalt den Auftrag, die irreführenden Angaben im Grundbuch / Teilungserklärung zu erklären und notwendige Maßnahmen zur Änderung beweisbarer und klarer Eintragungen für Dokumente und Meldungen zu schaffen. Einige errichtete Objekte weichen sehr stark von der Baugenehmigung ab. Hinzu kommt, dass einige Eigentümer unbezahlte  Sondernutzungsflächen anderer nutzen. 

Ist es möglich, die beweisbare Bebauung der Sondernutzungsflächen als Sondereigentum im Grundbuch / Teilungserklärung dokumentieren zu lassen? 


Bitte besuchen Sie diese Seite bald wieder. Vielen Dank für ihr Interesse!

  • Maßplan DIN A 4-1
  • Sondernutzungsplan Abgeschlossenheit-1
  • Parzelle 1 und 3
  • verkleinert-0
  • Parzelle 14, 16, 17