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Mit Abrechnung für Wirtschaftsjahr 2023 wird der Missbrauch der Verwaltervereinbarung - Vollmacht an den Verwalter und die Nichteinhaltung von Beschlussfassungen sehr einfach nachvollziehbar..   

Von der Gemeinschaft wurde 2006 der Vorschlag des Objektvermittlers eine Person als Verwalter und Rechtsanwalt mit Befreiung § 181 BGB zu beauftragen, angenommen. Diese Person hat als Vorsitzender der Eigentümerversammlungen nach eigenen Angaben das Recht ohne Sachkundenachweis und "Volljurist" im Auftrag der Eigentümer zu handeln. 

Warum die Eigentümergemeinschaft dennoch die Richterschaft beim Amts- und Landgericht von mehr als 11 Fachanwälte wegen nicht nachvollziehbaren Hausgeld. und Verbrauchsabrechnungen beschäftigen mussten, werden wir den Vorsitzenden bei der ETV auf den vom 19.11.2024 verlegten Termin am 18.12.2024 erfragen. 

 

Wenn Sie auch Antrag auf Einsichtnahme der Unterlagen gestellt haben, kann ich bei der Prüfung der Einnahmen und Ausgaben Wirtschaftsjahr 2023 von 14 bis 18 Uhr mitwirken. 

1. Die Frage an Vorsitzenden und  Beiräte bleiben auch am 18.12.2024 bei Beginn der ordentlichen Eigentümerversammlung um 18 Uhr aktuell: "Kennen Sie die Grundvoraussetzungen der Anfechtbarkeit von Beschlüssen und fristlosen Vertragskündigung?"

2. Die Frage an den Vorsitzenden: "Werden die von den Klägern und Beklagten bezahlten Gerichts- und Rechtskosten der Klagen, egal wie die richterliche Entscheidung ausfällt, auf alle 17 Eigentümer umgelegt?" 

3. Den Antrag an die Anwesenden oder deren Bevollmächtigte bei Beginn der Eigentümerversammlung am 18.12.2024 um 18 Uhr, die Tagesordnungspunkte der Einladung vom 25.10.2024 TOP 13 - 21 vor TOP 3 - 7 zu besprechen, zu protokollieren und zu beschließen, werde ich nach Erhalt der neuen Einladung anpassen. 

Bestätigung Verwaltungsbeirat

Der Verwaltungsbeirat empfiehlt den Beschlüssen am Dienstag, den 19.11.2024 Beginn 18 Uhr.
TOP 1   zuzustimmen / nicht zuzustimmen
TOP 2            zuzustimmen / nicht zuzustimmen
TOP 13          zuzustimmen / nicht zuzustimmen
TOP 14          zuzustimmen / nicht zuzustimmen
TOP 15          zuzustimmen / nicht zuzustimmen
TOP 16          zuzustimmen / nicht zuzustimmen
TOP  17         zuzustimmen / nicht zuzustimmen
TOP 18          zuzustimmen / nicht zuzustimmen
TOP 19          zuzustimmen / nicht zuzustimmen
TOP 20          zuzustimmen / nicht zuzustimmen
TOP 21          zuzustimmen / nicht zuzustimmen
TOP 3            zuzustimmen / nicht zuzustimmen
TOP 4            zuzustimmen / nicht zuzustimmen
TOP 5            zuzustimmen / nicht zuzustimmen
TOP 6            zuzustimmen / nicht zuzustimmen
TOP 7            zuzustimmen / nicht zuzustimmen
TOP 8            zuzustimmen / nicht zuzustimmen
TOP 9            zuzustimmen / nicht zuzustimmen
TOP 10          zuzustimmen / nicht zuzustimmen
TOP 11          zuzustimmen / nicht zuzustimmen
TOP 12          zuzustimmen / nicht zuzustimmen
TOP 22          zuzustimmen / nicht zuzustimmen
_________________________________________________(Unterschriften Prüfer)

TOP 1 Feststellung der Beschlussfähigkeit, Wahl des Versammlungsleiters

TOP2 Wahl eines ersatzzustellungsbevollmächtigen Wohnungseigentümers, Wahl eines das Protokoll unterzeichneten Eigentümers

TOP 3 Beschlussfassung über die Abrechnungsspitze, wie sie sich aus der von der bisherigen Verwaltung vorgelegten Abrechnung 2023, Druckdatum 25.10.2024 ergibt. ....
TOP 4 Entlastung der Verwaltung / des Verwaltungsbeirates
TOP 5 Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2025 mit Wirkung ab 1.1.2025 Druckdatum 28.10.2024
TOP 6 Beschlussfassung über Neuwahl Verwalter Angebot siehe Anlage
TOP 7 Beschlussfassung über Neuwahl Verwaltungsbeirat
TOP 8 den Eheleuten Dietert werden mit Abrechnung 2024 die Rechtskosten für Verfahren Kontopfändung Az: 1M 138/16 AG Landau mit Abrechnung 2024 zurück erstattet.
TOP9 den Eheleuten Dietert werden    mit Abrechnung 2024 die anteiligen Rechtskosten für Verfahren "Klage ohne Mahnverfahren" Az: 1C 365/17 AG Landau zurück erstattet.
TOP10 den Eheleuten Dietert werden mit Abrechnung 2024 die anteiligen Rechtskosten für verlorene Anfechtungsklagen Abrechnung 2018 Az: 2C 1020/19 AG Landau und 5S 38/21 LG Landau zurück erstattet.
TOP11 den Eheleuten Dietert werden sofort nach Beschlussfassung die Kostenrechnungen der Sachverständigen Andreas Ehret und Dieter Bachmann vom Konto der Gemeinschaft erstattet. Die Zahlung wird mit 1/17 Anteil im Wirtschaftsjahr 2024 spätestens im Wirtschaftsjahr 2025 umgelegt.
TOP 12 den Eheleuten Dietert wird sofort nach Beschlussfassung die Kostenrechnung vom Vermessungsbüro Weiss für beigefügten Vermessungsriss zur Klärung der beheizten Nutzflächen vom Konto der Gemeinschaft erstattet. Die Zahlung wird mit 1/17 Anteil im Wirschaftsjahr 2024, spätestens im Wirtschaftsjahr 2025 umgelegt.
Die Rechnung liegt der Verwaltung vor.