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Mit Abrechnung für Wirtschaftsjahr 2023 wird der Missbrauch der Verwaltervereinbarung - Vollmacht an den Verwalter und die Nichteinhaltung von Beschlussfassungen sehr einfach nachvollziehbar..
Von der Gemeinschaft wurde 2006 der Vorschlag des Objektvermittlers eine Person als Verwalter und Rechtsanwalt mit Befreiung § 181 BGB zu beauftragen, angenommen. Diese Person hat als Vorsitzender der Eigentümerversammlungen nach eigenen Angaben das Recht ohne Sachkundenachweis und "Volljurist" im Auftrag der Eigentümer zu handeln. | Warum die Eigentümergemeinschaft dennoch die Richterschaft beim Amts- und Landgericht von mehr als 11 Fachanwälte wegen nicht nachvollziehbaren Hausgeld. und Verbrauchsabrechnungen beschäftigen mussten, werden wir den Vorsitzenden bei der ETV auf den vom 19.11.2024 verlegten Termin am 18.12.2024 erfragen. |
Wenn Sie auch Antrag auf Einsichtnahme der Unterlagen gestellt haben, kann ich bei der Prüfung der Einnahmen und Ausgaben Wirtschaftsjahr 2023 von 14 bis 18 Uhr mitwirken. |
1. Die Frage an Vorsitzenden und Beiräte bleiben auch am 18.12.2024 bei Beginn der ordentlichen Eigentümerversammlung um 18 Uhr aktuell: "Kennen Sie die Grundvoraussetzungen der Anfechtbarkeit von Beschlüssen und fristlosen Vertragskündigung?" 2. Die Frage an den Vorsitzenden: "Werden die von den Klägern und Beklagten bezahlten Gerichts- und Rechtskosten der Klagen, egal wie die richterliche Entscheidung ausfällt, auf alle 17 Eigentümer umgelegt?" 3. Den Antrag an die Anwesenden oder deren Bevollmächtigte bei Beginn der Eigentümerversammlung am 18.12.2024 um 18 Uhr, die Tagesordnungspunkte der Einladung vom 25.10.2024 TOP 13 - 21 vor TOP 3 - 7 zu besprechen, zu protokollieren und zu beschließen, werde ich nach Erhalt der neuen Einladung anpassen. |
Der Verwaltungsbeirat empfiehlt den Beschlüssen am Dienstag, den 19.11.2024 Beginn 18 Uhr. | TOP 1 Feststellung der Beschlussfähigkeit, Wahl des Versammlungsleiters TOP2 Wahl eines ersatzzustellungsbevollmächtigen Wohnungseigentümers, Wahl eines das Protokoll unterzeichneten Eigentümers TOP 3 Beschlussfassung über die Abrechnungsspitze, wie sie sich aus der von der bisherigen Verwaltung vorgelegten Abrechnung 2023, Druckdatum 25.10.2024 ergibt. .... | |