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Beachten Sie, dass ohne Einsichtnahme in Unterlagen, weder uns, einem Verwalter, einem Sachverständigen oder Juristen gelingen kann,  einen Vermögensbericht mit dem persönlichen anteiligen Anspruch eines Beteiligten am Gemeinschaftsvermögen zu beweisen. Lediglich die Feststellung und vielleicht Haftung zur Erstattung der verursachten Kosten hat die alte Verwaltung und die alten Beiräte ab 01.01.2025 auf einen neuen Verwalter und neue Beiräte abgeschoben.  

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Geldwäsche oder nur lukratives Geschäftsmodell?
 

Mit dieser Frage beschäftigt sich seit Gründung der Gemeinschaft nur eine Eigentümerin. 


die Angestellte der Verwaltung, sowie der Geschäftsführer, EV Vorsitzende und Volljurist  geben außergerichtlich keine Auskunft und verweisen die Mitglieder der Gemeinschaft an Gerichte. 

11 Fachanwälte und 9 Richter(innen) sind bereits involviert und ein Ende ist auch nach der EV am 18.12.2024 unsicher. 

Die neuen Beiräte meinen mit einer neuen Verwaltung die Mitglieder der Gemeinschaft schützen zu können? 

Ob bei der Güteverhandlung am 16.01.2025 verschoben auf den 27.03.2025 (Korrektur Hausgeldabrechnung und Feststellung des gemeinschaftlichen Vermögen per 31.12.2018 beim Amtsgericht Landau) das Zahlenwerk eine rechtliche Grundlage für die Mitglieder der Gemeinschaft bekommt?    

Prozeßbeobachter sind herzlichst eingeladen.