Die Beantwortung der Fragen wurden wertvoll. Danke ich habe die Möglichkeit zu Antworten geschlossen. 

Wie können wir die Wahrheit für unsere Rechte und Pflichten als Gemeinschaft feststellen?

  Indem wir beschließen, auf persönliche Schweigepflichten zu Abmachungen zu verzichten und nur mit Beweisen die Grundlage für die Zukunft schaffen.   Indem wir außerhalb der Versammlung und ohne Anwesenheit von Mithaftenden Gespräche führen.   Indem wir eine Personen, die für alle eine Lösung besprechen, denken und erledigen kann, beauftragen.

Dürfen nicht geleistete Zahlungen vorgetäuscht werden?

  ja, die Verwaltung kann Einnahmen und Ausgaben nach Belieben dokumentieren   ja, aber nur wenn es zu meinem Vorteil ist.   nein, das ist gesetzlich geregelt und einzuhalten   ja, wenn der Täuschende unwissend handelt und die Haftpflichtversicherung den Schaden bezahlt.   ja, wenn der Ersteller der Abrechnung den tatsächlichen Kontostand, der sich aus der Abrechnung ergeben müsste, beweisen kann. (siehe Aufstellung nächste Seite)

Können Sie Abrechnungsspitzen beschließen ohne zuvor das zugrunde liegende Zahlenwerk eingesehen zu haben?

  nein, denn seit Bestehen der WEG wurden Einnahmen und Ausgaben mit Abrechnung vorgetäuscht.   ja, wenn die Beiräte bestätigen, dass die Einnahmen und Ausgaben im abzustimmenden Wirtschaftsjahres geleistet wurden   ja, denn Fachanwälte und Gerichte würden bei wahrheitsgemäßer Abrechnung arbeitslos werden.

Finde die Unterschiede und Lösung für die Gemeinschaft

Vergleiche Sondernutzungsplan mit Maßplan DIN A 4.1

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Bitte besuchen Sie diese Seite bald wieder. Vielen Dank für ihr Interesse! Beantragen Sie gerne eine Berechtigung zur Einsichtnahme der Teilungserklärung. 

Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft

Objekte Nr.1- 17 Grundbuch

Objekte Nr.1- 17 Grundbuch

Kauf Grundstücke 53,37 ar vor Schenkung Anteil Straße an Gemeinde

Objekt Nr. 1 in Teilungserklärung ist Haus Nr. 2 in Maßplan DIN A4.1.

Objekt Nr. 4 fehlt in Teilungserklärung und ist auf anteiliger Sondernutzungsfläche Maßplan DIN A4.1 als Haus Nr. 8 errichtet.

Objekt Nr. 5 in Teilungserklärung ist Haus Nr. 10 in Maßplan DIN A4.1 Angaben vom Makler: Doppelhaushälfte 120 qm Wohnfläche errichtet auf 247 qm Sondernutzungsfläche der WEG Gemeinschaft. Energieausweis von 2014, Austausch Heizungsanlage Nov. 2019

Objekt Nr. 13 Teilungserklärung ist Haus Nr. 5 in Maßplan DIN A4.1

Objekt Nr. 17 in Teilungserklärung ist Haus Nr. 9 in Maßplan DIN A4.1

Bebauung - beheizte Nutzflächen

Bebauung - beheizte Nutzflächen

Maßplan DIN A4.1 Haus Nr. 1-17 gesamt 2.204 qm Die Verwaltung forderte 2006 auf, die abweichend vom Bauplan errichteten Wohnflächen zu melden.

Haus Nr. 1-17 bei Verbrauch unberücksichtigt bleiben.

Angaben Energieausweis 2014 und CO2 vor und nach Austausch der Heizungsanlage 2019 mit 1.977,97 qm Nutzfläche, die bis 2009 Wohnfläche war, wurde für Verkäufe nach 2019 verwendet.

verteilen sich lt. Maßplan DIN A4.1s Nr. 1-17 mit je 127 qm, außer Nr. 9 mit 129 qm und Nr. 16 mit 138 qm ergibt Gesamt 2.172 qm

Heizkostenabrechnung gibt für Haus Nr. 9 trotz Meldung der Sondereigentümer 2006 und Bestätigung Bauamt für abgeschlossene Hausverbreiterung Wohnfläche mit 100,05 qm und ab 2009 100,05 Nutzfläche an. Der Verwalter erklärt während ETV dass dies zum Vorteil wäre und wenn die Mehrheit auch nach Ablehnen diesen Vorteil zu wünschen, muss eine beweisbar falsche Berechnung akzeptiert werden.

Haus Nr. 6 verkauft lt. Maklerinserat 112 qm Wohnfläche, hat nach Angaben Zahlenwerk Abr. 2023 mehr als zwei Monatsraten Rückstände auszugleichen.

Haus Nr. 10 verkauft lt. Maklerinserat 120 qm Wohnfläche, Energieverbrauchsausweis vom 27.8.2014, Heizungsanlage neu seit 11/2019, anteilige Sondernutzungsfläche 247 qm

Haus Nr. 16 Der Rechtsanwalt der Sondereigentümer hat im Gerichtsverfahren den zusätzlichen Anbau am Sondereigentum als Wintergarten auf Sondernutzungsfläche vorgetäuscht.

Gibt es Unterschiede bei der Bebauung?

  ja, Sondernutzungsplan Grundbuch ist abweichend von der beweisbar prüfbaren Bebauung.   ja, auch Maßplan DIN A4.1 zeigt unklare Rechte.   nein


Kann und möchte ich mein bezahltes Sondernutzungsrecht als Sondereigentum im Grundbuch dokumentiert lassen?

  ja   ja, wenn Gemeinde, Notar und Verwalter die Kosten mittragen.   nein   ja, wenn Notar, Verwalter, Gemeinde und Makler die Kosten tragen, weil sie bei Objektwechsel die irreführenden Angaben im Grundbuch bemerkt haben müssen und diese im Kaufvertrag angegeben sind.

Welche Schmerzgrenze möchte unsere WEG für Rechtskosten erreichen, um fähig zu sein, mit Einhaltung von Vorschriften und Gesetzen die Fallhöhe zu begrenzen.

  nicht mehr als die schon erreichten 17.000 Euro   nicht mehr als die zur Zeit beauftragten 34.000 Euro   68.000 Euro >>>

Was ist eine Lüge?

  Eine Lüge ist eine Aussage, von der der Sender (Lügner) - anders als bei der Unwahrheit - weiß oder vermutet, dass sie unwahr ist, sie aber mit der Absicht äußert, dass der Empfänger sie glaubt.   Eine Lüge ist, die Kommunikation einer subjektiven Unwahrheit mit dem Ziel, im Gegenüber einen falschen Eindruck hervorzurufen oder aufrecht zu erhalten   Eine Lüge dienst zur Vorteilnahme, um Fehler oder verbotene Handlungen zu verdecken.   Eine Lüge dient auch dazu, um Höflichkeit, Scham, Angst, Furcht, Unsicherheit oder Not zu verbergen, um die Grundlage der Wahrheit zu vereiteln.   Eine Lüge dient zum Schutz der eigenen Person und Personen, die die eigenen Interessen unterstützt, um in einer Gemeinschaft Intrigen und wirtschaftlichen Schaden zu säen.   Eine Lüge dient der zwanghaften Idee, andere mit Denunzierung die Schuld an Disharmonie in einer Gemeinschaft zuweisen zu können.