Über Uns


Wenn ich die richtige Auswahl von Anfang an, bieten könnte...... mit diesem Gedanken startete ich am 6. März 1989 meine Tätigkeiten.
Die Erlaubnis nach § 34 c GewO habe ich seit 1996 die Eintragung in das Vermittlerregister gemäß § 11a GewO erfülle ich seit 03.12.2007.


Wegen der extrem großen Nachfrage nach Beitragsreduzierung bei mindestens gleichem Risikoschutz habe ich das Angebot meiner persönlichen Beratung erweitert. 

Meine Bestandskunden, deren Nachkommen und deren Empfehlungen betreue ich im Umkreis 30 km als Versicherungsmaklerin persönlich. 

Fahrzeuge   Mietkaution   Zinsen auf Girokontoguthaben   Bank vor Ort       WEG - Verwaltung - Vertrag

Bürodienstleistungen (nur für Bestandskunden, für die ich die steuerliche Erfassung zur Vorbereitung für den Steuerberater erledigt habe) 

WEG-Selbstverwaltung              WEG Selbstverwaltung            WEG Selbstverwaltung  

Allen, auch IHNEN, biete ich an, ohne meine Unterstützung, direkt zu vergleichen und zu nutzen. Wenn Sie an einer Beratung und Vermittlung von Kapitalanlagen, Krediten und Darlehen interessiert sind, verzichte ich bereits seit 6.6.2013 auf alle Bestands-und Folgeprovisionen und freue mich, als Teilhaber der GbR, Empfehlungsprovision zu erhalten. 





Wenn der Wind der Veränderung weht, bauen die einen Mauern und die anderen ???



Wahlprogramm  wählbar im Bundesland 

 Bayern,  Niedersachsen, Baden-Württemberg Nordrhein-Westfalen!

Wir brauchen Dich 

 

 

„Das Gesetz ändert sich. Das Gewissen nicht.“ Sophie Scholl (1921–1943)s 

Auf meine Frage: "warum müssen Auftraggeber einer Wohnungseigentümergemeinschaft kaufmännisches und juristisches Wissen haben?"

antwortet KI - Anforderungen an WEG Verwalter

Auftraggeber müssen vor der Beauftragung eines WEG-Verwalters nicht selbst kaufmännisches und juristisches Wissen erwerben, sondern stellen sicher, dass der Verwalter diese Kenntnisse besitzt. Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) erfordert, dass der Verwalter bestimmte Qualifikationen aufweisen muss. Ab dem 1. Dezember 2020 wurde das WEG überarbeitet, was zu Änderungen in der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums führte. Ein wichtiger Punkt ist die Bestellung eines sogenannten zertifizierten Verwalters, der vor einer Industrie- und Handelskammer nachweisen muss, dass er die notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse besitzt.
Diese Regelung sorgt dafür, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft einen kompetenten Verwalter erhält, der in der Lage ist, die Aufgaben der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums ordnungsgemäß zu erfüllen. Die Wohnungseigentümer haben das Recht, einen zertifizierten Verwalter zu bestellen, was sicherstellt, dass die Verwaltung der Gemeinschaftseigentümer den notwendigen Standard erfüllt.