Wurde Ihre Wohngemeinschaft aufgeklärt, dass 

Reformierte Grundsteuer

Ab 01.01.2025 wird die reformierte Grundsteuer auf Grundlage der neuen Regeln und neuen Hebesätze der Gemeinde erhoben.  
Die Grundsteuer berechnet sich anhand von 3 Variablen. Wert des Grundbesitzes (Grundsteuerwert) x Steuermesszahl x Hebesatz.

Eintragung von bestimmten Beschlüssen ins Grundbuch bis 31.12.2025
Aufgrund der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes 2OZA müssen bestimmte (Alt-) Beschlüsse von Wohnungseigentümergemeinschaften ins Grundbuch eingetragen bzw. nachgetragen werden, damit sie auch gegenüber neuen Wohnungseigentümern in der WEG, also Rechtsnachfolgern, Bestand haben. 
Dies gilt für Beschlüsse, die aufgrund einer vereinbarten Öffnungsklausel in der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung gefasst wurden und nicht bereits durch eine gesetzliche Öffnungsklausel gedeckt waren/sind.


Für die Eintragung bzw. Nachtragung ins Grundbuch gilt eine Frist, die am 3t.12.2025 abläuft (§ 48 Abs. 1 Wohnungseigentumsgesetz).

Gibt es Beschlüsse, die ins Grundbuch nachgetragen werden müssen, kann es sinnvoll sein, dass die Wohnungseigentümer diese in der Eigentümerversammlung neu fassen.


Denn die Eintragung im Grundbuch erfordert die notarielle Beglaubigung der Unterschriften
im Versammlungsprotokoll. 

Das heißt, diejenigen Personen, die ihre Unterschrift geleistet haben, müssen das persönlich vor einem Notar bestätigen.

 

Gerade bei Beschlüssen, die vor längerer Zeit gefasst wurden, sind Personen vielleicht nicht mehr ,,erreichbar" (z.B.verstorben oder unbekannt verzogen).


Dann gibt es einen Anspruch darauf, dass ein identischer Beschluss nochmals gefasst wird - und diejenigen Personen, die das neue Protokoll unterzeichnen, stehen dann auch für die Unterschriftsbeglaubigung zur Verfügung
.



 

Vertragsprüfung vor Unterzeichnung            Gebühren für Nichtteilnahme am Lastschrifteinzug

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