Wurde Ihre Wohngemeinschaft aufgeklärt, dass
Reformierte Grundsteuer
Ab 01.01.2025 wird die reformierte Grundsteuer auf Grundlage der neuen Regeln und neuen Hebesätze der Gemeinde erhoben.
Die Grundsteuer berechnet sich anhand von 3 Variablen. Wert des Grundbesitzes (Grundsteuerwert) x Steuermesszahl x Hebesatz.
Eintragung von bestimmten Beschlüssen ins Grundbuch bis 31.12.2025
Aufgrund der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes 2OZA müssen bestimmte (Alt-) Beschlüsse von Wohnungseigentümergemeinschaften ins Grundbuch eingetragen bzw. nachgetragen werden, damit sie auch gegenüber neuen Wohnungseigentümern in der WEG, also Rechtsnachfolgern, Bestand haben.
Dies gilt für Beschlüsse, die aufgrund einer vereinbarten Öffnungsklausel in der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung gefasst wurden und nicht bereits durch eine gesetzliche Öffnungsklausel gedeckt waren/sind.
Für die Eintragung bzw. Nachtragung ins Grundbuch gilt eine Frist, die am 3t.12.2025 abläuft (§ 48 Abs. 1 Wohnungseigentumsgesetz). | Gibt es Beschlüsse, die ins Grundbuch nachgetragen werden müssen, kann es sinnvoll sein, dass die Wohnungseigentümer diese in der Eigentümerversammlung neu fassen. | Denn die Eintragung im Grundbuch erfordert die notarielle Beglaubigung der Unterschriften Das heißt, diejenigen Personen, die ihre Unterschrift geleistet haben, müssen das persönlich vor einem Notar bestätigen. |
Gerade bei Beschlüssen, die vor längerer Zeit gefasst wurden, sind Personen vielleicht nicht mehr ,,erreichbar" (z.B.verstorben oder unbekannt verzogen).
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Vertragsprüfung vor Unterzeichnung Gebühren für Nichtteilnahme am Lastschrifteinzug
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