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Notar gibt den Eigentümern von Haus Nr. 9 schriftlich die Bestätigung: "wenn die gesamte Wohnanlage abbrennen würde, haben Sie doch einen Vorteil, weil 1/17 Sondernutzungsrecht von 4.202 qm für Sie in der Teilungserklärung dokumentiert ist". Lösungsidee einer Richterin beim Amtsgericht: "wollen wir hoffen, dass das nicht passiert, Sie könnten ja auch einen Nachteil haben." 

Wer haftet für die Ausstellung von Abgeschlossenheits-Bescheinigung, wenn bereits bei Bau des Objektes Wohnraumerweiterungen bestellt und bezahlt wurden?

Nach §3 Abs.3 Satz1 WEG soll Sondereigentum nur eingeräumt werden, wenn die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Auf diese Voraussetzungen hat sich die Abgeschlossenheitsbescheinigung zu beziehen. Nach §7 Abs 4 Nr 2 WEG ist einer Eintragungsbewilligung als Anlage unter anderem eine Bescheinigung der Baubehörde beizufügen, dass die Voraussetzungen des §3 Abs.3 WEG vorliegen. Ohne hinreichende Abgeschlossenheitsbescheinigung darf keine Grundbucheintragung erfolgen, da diese gemäß §7 Abs 4 Nr.2 WEG formelle Eintragungsvoraussetzung ist (OLG Frankfurt a. M., Beschluss v. 23.10.2017, 20 W 302/16)

 


 

In den Baumgärten 1-17, 76879 Essingen ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft

denen die Flurstücke 6169 und 6170

denen die Flurstücke 6169 und 6170

mit 5337 qm Fläche vermittelt wurde. Notar, Bauamt, Katasteramt kennen die Änderung der Bebauung und veranlassen die Eintragung im Grundbuch / Teilungserklärung für die Gemeinschaft mit 4.202 qm. zu dokumentieren.

Käufer Objekt Nr. 1 Doppelhaushälfte anteilige Sondernutzungsfläche ca. 281 qm

Käufer Objekt Nr. 2 Doppelhaushälfte anteilige Sondernutzungsfläche ca. 291 qm

Käufer Objekt Nr. 3 Doppelhaushälfte anteilige Sondernutzungsfläche ca. 260 qm

Käufer Objekt Nr. 4 Doppelhaushälfte anteilige Sondernutzungsfläche ca. 202 qm

Käufer Objekt Nr. 5 Doppelhaushälfte anteilige Sondernutzungsfläche ca. 313 qm

Käufer Objekt Nr. 6 Doppelhaushälfte anteilige Sondernutzungsfläche ca. 200 qm

Käufer Objekt Nr. 7 Doppelhaushälfte anteilige Sondernutzungsfläche ca.304 qm

Käufer Objekt Nr. 8 Doppelhaushälfte anteilige Sondernutzungsfläche ca.202 qm

Käufer Objekt Nr. 9 Einfamlienhaus anteilige Sondernutzungsfläche ca. 340 qm

Käufer Objekt Nr. 10 Doppelhaushälfte anteilige Sondernutzungsfläche ca.202 qm

Käufer Objekt Nr. 11 Doppelhaushälfte anteilige Sondernutzungsfläche ca.194 qm

Käufer Objekt Nr. 12 Doppelhaushälfte anteilige Sondernutzungsfläche ca. 201 qm

Käufer Objekt Nr. 13 Doppelhaushälfte anteilige Sondernutzungsfläche ca.194 qm

Käufer Objekt Nr. 14 Doppelhaushälfte anteilige Sondernutzungsfläche ca.201 qm

Käufer Objekt Nr. 15 Doppelhaushälfte anteilige Sondernutzungsfläche ca.208 qm

Käufer Objekt Nr. 16 Doppelhaushälfte anteilige Sondernutzungsfläche ca. 298 qm

Versorgungszentrale Gemeinschaft Sondernutzungsfläche ca. 34 qm

Käufer Objekt Nr. 17 Doppelhaushälfte anteilige Sondernutzungsfläche ca. 234 qm

 

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